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Weitere Artikel der Ausgabe April 2020:
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Corona Kurzarbeit: Rückwirkende Beantragung für den Monat März ist nur mehr bis 20. April 2020 möglich
Das Arbeitsmarktservice weist auf seine Homepage darauf hin, dass eine rückwirkende Begehrensstellung für die Corona Kurzarbeit mit einem Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 (24 Uhr) möglich ist. Artikel lesen
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Coronavirus: Welche Fixkostenzuschüsse erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?
Um das wirtschaftliche Überleben der betroffenen Unternehmer sicherzustellen, wurde der Corona-Hilfsfonds eingerichtet, aus dem rasch finanzielle Unterstützungen zur Beseitigung akuter Liquiditätsengpässen bereitgestellt werden sollen. Artikel lesen
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Coronavirus: Welche laufenden Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?
Die wesentlichen Eckpunkte der maßgeblichen Förderrichtlinien haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst. Artikel lesen
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Coronavirus: Welche Soforthilfen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart. Artikel lesen
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Coronavirus: Welche Richtlinien gelten für die Garantievergabe aus dem Corona-Hilfsfonds?
Die Förderrichtlinien für die Vergabe von Garantien aus dem Corona-Hilfsfonds durch die Österreichische Kontrollbank, die Austria Wirtschaftsservice GmbH oder die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH wurden mit Verordnung vom 08.04.2020 geregelt. Artikel lesen
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Überbrückungsgarantien für Großbetriebe seitens der österreichischen Kontrollbank (OeKB)
Die österreichische Kontrollbank (OeKB) übernimmt im Rahmen des Corona Hilfsfonds die Abwicklung von Kreditgarantien für die Überbrückungsfinanzierung von Großunternehmen. Artikel lesen
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Coronavirus: AWS-Überbrückungsgarantien
Eine aws Garantie ist grundsätzlich eine Garantie der Republik zugunsten eines österreichischen Unternehmens an die Bank für die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits im Ausmaß einer bestimmten Garantiequote für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird. Artikel lesen
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Welche steuerlichen Änderungen sind im dritten Gesetzespaket zur Corona-Krise enthalten?
Der Gesetzgeber hat ein drittes Gesetzespaket zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Artikel lesen
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Coronavirus: Welche Unterstützungen erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell besonders hart. Artikel lesen
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Coronavirus: Sonderregelungen des Finanzministeriums
Das Finanzministerium hat in einer eigenen BMF-Info die aktuellen Sonderregelungen betreffend des Coronavirus dargestellt. Artikel lesen
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Corona-Kurzarbeit
Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zur sogenannten Corona-Kurzarbeit (bzw. COVID-19-Kurzarbeit). Artikel lesen
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Haben Selbstständige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Die Gruppe der Selbstständigen ist nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, sondern kann sich nur freiwillig versichern lassen. Artikel lesen
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AWS-Überbrückungsgarantien werden ausgeweitet
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor. Artikel lesen
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Maßnahmenpaket der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für den Tourismus
Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken können mit Haftungen der ÖHT besichert werden . Artikel lesen
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Unterstützungspaket der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) für Exporteure
Angesichts der Coronakrise stellt die OeKB (Oesterreichische Kontrollbank AG) im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen österreichischen Exporteuren folgendes Unterstützungspaket zur Verfügung. Artikel lesen
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Coronavirus: Angebote der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet auf Ihrer Homepage den SVS-Versicherten bei Bedarf aufgrund des Coronavirus verschiedene Möglichkeiten an. Artikel lesen
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Coronavirus: Erleichterungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Homepage. Artikel lesen
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Coronavirus: Was muss der Arbeitgeber berücksichtigen?
Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf. Artikel lesen
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Coronavirus: Wann muss das Entgelt weiter ausbezahlt werden?
Die Dienstverhinderung wegen einer Erkrankung am Coronavirus ist arbeitsrechtlich ein normaler Krankenstand. Artikel lesen
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Coronavirus: Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Schulschließungen beachten?
Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren betreuungspflichtig sind, eine Dienstfreistellung im Ausmaß von bis zu drei Wochen vereinbaren („Sonderbetreuungszeit“). Artikel lesen
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SV-pflichtige Gewinnausschüttungen werden an die SVS übermittelt
Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Pflichtversicherung im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG). Artikel lesen
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Fragen und Antworten zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus
Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf. Artikel lesen
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Was ist ein Kontrollsechstel und warum ist es für die Lohnverrechnung wichtig?
Mit dem „Kontrollsechstel“ brachte das Steuerreformgesetz 2020 eine bedeutende Neuerung für die steuerliche Begünstigung bestimmter Sonderzahlungen, die sich in zahlreichen Fällen schon im laufenden Jahr auf die Lohnverrechnung auswirken wird. Artikel lesen
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Welche Versicherungen sind für den Unternehmer Betriebsausgaben?
Prämienzahlungen für Versicherungen, die den Betrieb des Unternehmens betreffen, sind in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Artikel lesen
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Registrierkassenpflicht: Übergangsregelung für Einzelhandel und Märkte verlängert
Das Finanzministerium hat den bestehenden Erlass zur Registrierkassenpflicht geändert. Artikel lesen
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Bereiten Sie sich auf Preisverhandlungen gut vor!
Wenn Sie Ihren Kunden immer wieder neue Preisnachlässe geben, kann dies fatale Auswirkungen auf Ihren Gewinn haben. Artikel lesen
Coronavirus: Was bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nicht mehr aktuell ist. Aktuelle Informationen zu diesem Thema finden sie im Artikel: "Coronavirus: Welche Soforthilfen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinunternehmer?"
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart. Um die Liquidität dieser Unternehmer trotz Auftragsausfällen und Umsatzeinbußen sicherzustellen, wurde ein mit zwei Milliarden Euro dotierter Härtefallfonds eingerichtet.
Wer wird gefördert?
Förderungen aus dem Härtefallfonds können von
- Ein-Personen-Unternehmern,
- Neuen Selbstständigen (z.B. Trainern, Künstlern),
- Freien Dienstnehmern,
- Angehörigen der freien Berufe (z.B. Ärzten),
- Kleinstunternehmern, die Arbeitnehmer im Ausmaß von weniger als zehn Vollzeitäquivalenten beschäftigen und eine Bilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro beträgt, und
- Gesellschaftern, die nach dem GSVG oder FSVG pflichtversichert sind,
beantragt werden.
Wann wird Soforthilfe gewährt?
Ein Härtefall ist gegeben, wenn zumindest einer der folgenden Umstände eingetreten ist:
- Der Unternehmer kann seine laufenden Kosten nicht mehr decken,
- Der Betrieb des Unternehmers ist von einem behördlichen Betretungsverbot nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz betroffen oder
- Der Unternehmer erleidet Umsatzeinbußen von mindestens 50 % verglichen mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres (besteht das Unternehmen kürzer als ein Jahr, kann stattdessen eine Planungsrechnung herangezogen werden).
Die Soforthilfe aus dem Härtefallfonds setzt jedenfalls eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb über der Geringfügigkeitsgrenze von € 5.527,92 jährlich voraus. Sofern das Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr mehr als 80 % der sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen hat, ist eine Soforthilfe aus dem Härtefallfonds hingegen ausgeschlossen.
Darüber hinaus steht unter anderem bei bestehender Mehrfachversicherung in der Kranken- oder Pensionsversicherung und bei zusätzlichen Einkünften (zB aus einer unselbstständigen Beschäftigung) über der Geringfügigkeitsgrenze von € 460,66 monatlich ebenfalls keine Soforthilfe aus dem Härtefallfonds zu.
Der umfangreiche Katalog an persönlichen und sachlichen Anspruchsvoraussetzungen ist in den Förderrichtlinien der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ausführlich geregelt und kann unter der Internetadresse https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html tagesaktuell abgerufen werden.
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Die Förderungen aus dem Härtefallfonds werden als nicht rückzahlbarer Barzuschuss gewährt. Dabei sind sowohl eine einmalige Soforthilfe (sogenannte „Phase 1“) als auch eine zeitlich begrenzte Unterstützungsleistung (sogenannte „Phase 2“) vorgesehen.
Im Rahmen Soforthilfe („Phase 1“) können, sofern der Antragsteller einen Einkommensteuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2017 (oder jünger) verfügt, entweder
- € 500,- bei einem Nettojahreseinkommen von weniger als € 6.000,- oder
- € 1.000,- bei einem Nettojahreseinkommen ab € 6.000,-
als Barzuschuss gewährt werden. Verfügt der Antragsteller über keinen entsprechenden Einkommensteuerbescheid, dann ist die Soforthilfe jedenfalls mit € 500,- festgelegt.
Die laufende Unterstützungsleistung („Phase 2“) wird voraussichtlich 80 % der tatsächlichen Umsatzeinbußen, höchstens aber € 2.000,- monatlich für längstens drei Monate betragen. Außerdem soll der Kreis der Begünstigten deutlich erweitert werden, indem Hürden wie etwa das Mindest- und Höchsteinkommen oder der Verlust der Förderungswürdigkeit bei Mehrfachversicherung in der zweiten Phase nicht mehr bestehen werden. Die entsprechenden Förderrichtlinien werden derzeit noch ausgearbeitet und sollen rechtzeitig zum Start der zweiten Phase am 16.04.2020 abrufbar sein.
Wie können Förderungen aus dem Härtefallfonds beantragt werden?
Die Förderungen aus dem Härtefallfonds werden von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) vergeben.
Anträge auf Soforthilfe („Phase 1“) können elektronisch unter der Internetadresse https://mein.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefonds.html gestellt werden.
Laufende Unterstützungsleistung aus dem Härtefallfonds („Phase 2“) können voraussichtlich ab dem 16.04.2020 beantragt werden.
Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 06.04.2020 und können sich kurzfristig ändern.
Stand: 12. Mai 2020